Informationen nach Wiederbeginn des Unterrichts


Liebe Eltern,

seit dem 11. Mai 2020 haben Ihre Kinder nach einem rollierenden System wieder Unterricht in der Schule. Ein kleines Stück Normalität kehrt vielleicht so wieder zurück und es ist schön, Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude zu sehen. Die Maßnahmen zur Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften wurden nach meinen Beobachtungen von den meisten Schülerinnen und Schülern gut eingehalten. Danke, dass Sie Ihre Kinder auf diese besondere Situation gut vorbereitet haben.

Notbetreuung/ Präsenzunterricht / Ganztags- und Betreuungsangebote

Die bestehende Notbetreuung an unserer Schule an beiden Standorten findet weiterhin statt.

Die Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler sind in den Notfallgruppen an beiden Standorten täglich gewachsen. Darüber hinaus bietet unsere Schule jeden Tag Unterricht im Umfang von 4 Unterrichtsstunden im rollierenden System an. Der Umfang der Notbetreuung sowie des Präsenzunterrichts richtet sich nach den personellen und räumlichen Gegebenheiten unserer Schule.

Sowohl der Unterricht als auch die Betreuung der Notfallgruppen im Vormittagsbereich erfolgt durch die Lehrer und Lehrerinnen unserer Schule. Die Betreuung der Notfallgruppen erfolgt im Nachmittagsbereich durch die Kollegen der OGATA, teilweise auch durch Lehrer. An unserer Schule können aufgrund von Vorerkrankungen, Schwangerschaften und des Alters (Kollegen über 60) viele Lehrer und Mitarbeiter der OGATA nicht in der Schule eingesetzt werden.

Laut Vorgaben des Schulministeriums sind vorrangig der Präsenzunterricht sowie die Notbetreuung zu gewährleisten. Daher kann sich der zeitliche Umfang der Ganztags- und Betreuungsangebote vom Angebot im Normalbetrieb deutlich unterscheiden.

Die personellen sowie räumlichen Ressourcen sind an beiden Standorten aber nun bald erschöpft.

Am Schulstandort Gertraudenstraßen musste ich aufgrund des steigenden Bedarfs eine 4. Notfallgruppe eröffnen. Aus diesem Grund können wir am Schulstandort Gertraudenstraße ab Montag, 18. Mai 2020 kein OGATA-Betreuungsangebot mehr an den Präsenztagen für Ihre Kinder anbieten.  

Am Schulstandort Balderichstraße kann ich neben den 3 bestehenden Notfallgruppen noch das Betreuungsangebot für OGATA-Kinder sowie für die Kinder der Alternativen Betreuung an den Präsenztagen aufrechterhalten. Sollte ich ebenfalls eine 4. Notfallgruppe eröffnen müssen, wird ebenfalls das Betreuungsangebot (OGATA und ALT) an den Präsenztagen eingestellt werden müssen.

An Wochenenden, an Feiertagen und an beweglichen Ferientagen findet keine Notbetreuung statt.

Zeugnisse und Sonderregelungen im Schuljahr 2019/2020

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten zum Ende des Schuljahres Zeugnisse.

Folgende Sonderregelungen gelten aufgrund der Pandemie im Schuljahr 2019/2020 zu Versetzungen, Zeugnissen, Wiederholungen:

  • Die Schülerinnen und Schüler werden auch dann in die Klassen 3, 4 und 5 versetzt, wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse nicht erreicht sind.
  • Die Zeugnisse der Klassen 3 und 4 berücksichtigen die Entwicklung und die Leistungen im gesamten Schuljahr.
  • Die Klassenkonferenz soll den Verbleib in der Schuleingangsphase oder der bisherigen Klasse empfehlen, wenn die Schülerin oder der Schüler dadurch besser gefördert werden kann. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer unterrichtet und berät die Eltern über diese Empfehlung. Die Beratung der Eltern kann telefonisch oder in der Schule (auf dem Schulhof) mit Abstand erfolgen.
  • Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern ein zusätzliches Jahr in der Schuleingangsphase verbleiben, die Klasse 3 oder 4 freiwillig wiederholen oder im Schuljahr 2020/2021 freiwillig von der Klasse 3 in die Schuleingangsphase oder von der Klasse 4 in die Klasse 3 zurücktreten, wenn sie oder er nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Den dafür erforderlichen Antrag wird bei Bedarf die Klassenleitung Ihnen digital zusenden oder aushändigen.
  • Eine freiwillige Wiederholung oder ein freiwilliger Rücktritt wird nicht auf die Höchst-verweildauer in der Grundschule oder der Sekundarstufe I angerechnet.

Die Zeugnisse werden in der letzten Schulwoche über die Klassenleitung an die Kinder ausgehändigt (siehe Stundenplan).

Elternsprechzeiten/Beratungsgespräche

Die Elternsprechzeiten entfallen in diesem Schulhalbjahr.

In dringenden Fällen wird sich die Klassenleitung telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollten Sie ebenfalls dringenden Gesprächsbedarf haben, so können Sie sich vertrauensvoll an die Klassenleitung wenden.

Telefonische Beratungsgespräche sowie Einzeltermine auf dem Schulhof im Freien sind nach Rücksprache mit der Klassenleitung möglich.

Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern mit Vorerkrankungen

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden Sie als Eltern ,nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für Ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen Sie unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei Ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden.

In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern werden weitere Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).

Wie werden vorerkrankte und zur Risikogruppe gehörende (Groß-)Eltern von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen nach Wiederaufnahme des Schulbetriebs vor Corona geschützt?

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, wenn ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist die Kenntnis der Vorerkrankung zu dokumentieren.

Für die Schülerinnen und Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie sind weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann (§ 42 Absatz 3 Satz 1 SchulG). Hierzu gehört auch die Wahrnehmung von Lernangeboten und Bearbeitung von Aufgaben (insbesondere im Rahmen des Lernens auf Distanz).

Hinweise für die nächsten Schulwochen:

Informationsabend für die Eltern der Schulneulinge

An Stelle eines Informationsabends werde ich alternativ alle notwendigen Informationen auf der Homepage darstellen und darüber hinaus telefonische Sprechzeiten für die Eltern der Schulneulinge anbieten.

Schnuppertag für die Schulneulinge

Der Schnuppertag für die zukünftigen Schulneulinge entfällt. Alle Familien der Schulneulinge erhalten notwendigen Informationen per Post.

Ferienbetreuung der OGATA/Notfallgruppen in den Sommerferien 

Aussagen hierzu können zurzeit noch nicht getroffen werden. Wir als Schule müssen auf die Vorgaben des Ministeriums warten.

Einschulung, Einschulungsfeier

Aussagen hierzu können zurzeit noch nicht getroffen werden. Wir als Schule müssen auf die Vorgaben des Ministeriums warten.

Wir werden sicherlich noch weitere Herausforderungen sowohl im privaten als auch schulischen Bereich zu bewältigen haben. Dafür wünsche ich uns allen viel Kraft, Geduld und Ausdauer.

Ihre

I. Fasolo-Kulis, Schulleiterin