Informationen zum Lolli-Test-Verfahren


Liebe Eltern der Schulneulinge,

mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 bleiben die wöchentlichen Testungen an den Schulen erhalten. Von dieser Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene Personen ausgenommen.
Wie bereits angekündigt, werden ab dem 23.08.2021 alle Schulneulinge in den Testrhythmus unserer Schule eingebunden.
Das schulische, verpflichtende Testverfahren leistet einen wirksamen Beitrag zur Pandemiebekämpfung. Bei den sog. „Lolli-Tests“ handelt sich um ein Testverfahren der bekannten PCR-Methode. Diese Testmethode erkennt Infektionen auch bei niedriger Viruslast.
Dadurch und durch alle weiterhin umzusetzenden Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen erreichen wir eine größtmögliche Sicherheit und einen guten Gesundheitsschutz für alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht.
Alternativ ist es möglich, die negative Testung Ihres Kindes durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. In diesem Fall bitte ich Sie, den entsprechenden Nachweis Ihrem Kind zweimal pro Woche mitzugeben und der Klassenleitung auszuhändigen.

Testablauf
Bei den Pool-Tests handelt es sich um eine sogenannten Lolli-Methode, bei der die Schüler eine halbe Minute lang auf einem Abstrichstäbchen lutschen. Laut Aussage der Universitätsklinik Köln handelt es sich um eine ungefährliche sowie schadstofffreie Methode. Die so gewonnenen Speichelproben einer Lerngruppe kommen in ein gemeinsames Röhrchen und werden dann in einem Labor untersucht.

Testrhythmus:
Immer montags und mittwochs bzw. dienstags und donnerstags werden die Tests gemeinsam vor Unterrichtsbeginn mit der Klassenleitung durchgeführt.

Ablauf der Auswertung:
Unsere Schule erhält die Testergebnisse des Labors zwischen ca. 20.30 Uhr und 7 Uhr morgens des Folgetages.
1. Möglichkeit: Die Pool-Testung ist negativ. In diesem Fall läuft der Schulbetrieb wie gewohnt weiter.
2. Möglichkeit: Die Pool-Testung ist positiv.

Wurde ein Pool positiv getestet, erfolgt in der Regel bis 7 Uhr des Folgetages eine Benachrichtigung durch das Labor an die Schule und an das Gesundheitsamt. Die Schulleitung informiert telefonisch die betroffene Klassenleitung. Sie als Eltern erhalten eine Benachrichtigung per Mail durch die Klassenleitung und somit die Aufforderung, eine Einzeltestung Zuhause durchzuführen und diese bis 9 Uhr in der Schule abzugeben. Die Kinder bleiben zunächst in häuslicher Isolation.

Nach der Auswertung der Einzeltests erfolgt eine Benachrichtigung durch das Labor an die Eltern der getesteten Kinder per SMS sowie die Mitteilung des positiv getesteten Kindes an das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt informiert auch die Schulleitung, da diese im Austausch mit den betroffenen Lehrern alle Kontaktpersonen (Meldebogen) bestimmen muss, die direkten Kontakt zur infizierten Person hatten.

Bis zur Fertigstellung und Übermittlung des Meldebogens an das Gesundheitsamt befinden sich zunächst alle Kinder des Pools in häuslicher Isolation (auch die negativ Getesteten). Sie erhalten eine Mitteilung der Schule, wann die häusliche Isolation aufgehoben wird und Ihr Kind wieder am Präsenzunterricht teilnehmen darf. Über notwendige Quarantänemaßnahmen entscheidet das Gesundheitsamt und informiert die betroffenen Eltern telefonisch.

Schülerinnen und Schüler, die nicht getestet sind oder keinen Immunisierungsnachweis besitzen, dürfen nicht am Präsenzunterricht bzw. an der pädagogischen Betreuung in der Schule teilnehmen.

An dieser Stelle weise ich Sie auf Ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und auf die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg bei Schulversäumnissen hin. Außerdem mache ich Sie darauf aufmerksam, dass nicht getestete Schülerinnen und Schüler keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts haben. Sie bekommen über die Klassenleitung lediglich die Lerninhalte mitgeteilt und Aufgaben des Präsenzunterrichts ausgehändigt. Alle notwendigen Leistungsüberprüfungen finden nach Terminabsprache mit der Klassenleitung in der Schule (separate Räumlichkeit) statt.

Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Schulgebäude nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet ist (§ 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung). Ein entsprechender Nachweis ist im Sekretariat oder der Klassenleitung vorzulegen. Nur im Rahmen von Tätigkeit in Schulmitwirkungsgremien, bei pädagogisch notwendigen sowie vereinbarten Terminen dürfen Sie als Eltern die Schule betreten.

Ich hoffe sehr auf Ihre Unterstützung bei allen notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und wünsche Ihnen und Ihrem Kind einen wunderschönen Schulstart und eine erlebnisreiche Zeit an unserer Schule.

Herzliche Grüße
Ihre
I. Fasolo-Kulis, Schulleiterin