Handyordnung


Handyordnung für die Montessori-Grundschule

Beschlossen durch die Schulkonferenz am 26. Mai 2025

1. Grundsätze

Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.

2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag

2.1. Allgemeine Regelungen

Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt.

Während des Unterrichts müssen digitale Geräte ausgeschaltet oder im Flugmodus sein; sie sollten ausschließlich in der Schultasche aufbewahrt werden. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind untersagt.

2.2. Sonderregelungen

Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen in dafür vorgesehen Bereichen (Lehrerzimmer) oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum nutzen. Das schulische Personal nutzt sowohl dienstliche als auch private Handys für dienstliche Kommunikationszwecke (z. B. Schoolfox).

 MSB 03.2025 – 9 –

In dringenden Fällen erfolgt die Kontaktaufnahme mit Eltern ausschließlich über das Sekretariat oder schulisches Personal. Die private Nutzung der Handys durch SuS ist auch in dringenden Fällen nicht erlaubt.

3. Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen die Handyordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffenden Entscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Eine Orientierung bietet der folgende Rahmen:

VerstoßMaßnahme
Erstmalige Missachtung der RegelIn der Regel Ermahnung durch Lehrkraft/schulisches Personal
Wiederholte Nutzung trotz ErmahnungIn der Regel temporäre Wegnahme und Einbehaltung des Gerätes (regelhaft bis Ende des persönlichen Schultages)  
Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts)In der Regel Elternkontakt, Einbehaltung des Geräts, ggf. auch über das Wochenende verbunden mit Abholung durch Eltern und Elterngespräch
Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte)  Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen Bei Verdachtsfällen besteht Meldepflicht gegenüber der Polizei.  

4. Kommunikation und Transparenz

Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage sowie als Aushang im Schulgebäude einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen im Rahmen der ersten Klassenpflegschaft informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.

5. Inkrafttreten und Überprüfung

Diese Ordnung tritt am 26. Mai 2025 in Kraft und wird jährlich durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.

GGS Montessori

Mönchengladbach, 26. Mai 2025

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