Handyordnung für die Montessori-Grundschule
Beschlossen durch die Schulkonferenz am 26. Mai 2025
1. Grundsätze
Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.
2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag
2.1. Allgemeine Regelungen
Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt.
Während des Unterrichts müssen digitale Geräte ausgeschaltet oder im Flugmodus sein; sie sollten ausschließlich in der Schultasche aufbewahrt werden. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind untersagt.
2.2. Sonderregelungen
Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen in dafür vorgesehen Bereichen (Lehrerzimmer) oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum nutzen. Das schulische Personal nutzt sowohl dienstliche als auch private Handys für dienstliche Kommunikationszwecke (z. B. Schoolfox).
MSB 03.2025 – 9 –
In dringenden Fällen erfolgt die Kontaktaufnahme mit Eltern ausschließlich über das Sekretariat oder schulisches Personal. Die private Nutzung der Handys durch SuS ist auch in dringenden Fällen nicht erlaubt.
3. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die Handyordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffenden Entscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Eine Orientierung bietet der folgende Rahmen:
Verstoß | Maßnahme |
Erstmalige Missachtung der Regel | In der Regel Ermahnung durch Lehrkraft/schulisches Personal |
Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung | In der Regel temporäre Wegnahme und Einbehaltung des Gerätes (regelhaft bis Ende des persönlichen Schultages) |
Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts) | In der Regel Elternkontakt, Einbehaltung des Geräts, ggf. auch über das Wochenende verbunden mit Abholung durch Eltern und Elterngespräch |
Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte) | Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen Bei Verdachtsfällen besteht Meldepflicht gegenüber der Polizei. |
4. Kommunikation und Transparenz
Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage sowie als Aushang im Schulgebäude einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen im Rahmen der ersten Klassenpflegschaft informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.
5. Inkrafttreten und Überprüfung
Diese Ordnung tritt am 26. Mai 2025 in Kraft und wird jährlich durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.
GGS Montessori
Mönchengladbach, 26. Mai 2025
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