Aufhebung der Pflicht zum Tragen von Masken im Außenbereich von Schulen zum 21. Juni 2021


Liebe Eltern,

aufgrund der sinkenden Inzidenzzahlen in ganz Deutschland und vor allem auch in Nordrhein-Westfalen entfällt ab Montag, 21. Juni 2021 die Maskenpflicht im gesamten Außenbereich der Schule, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten weiterhin. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.

Sonnige Grüße

Ihre

I. Fasolo-Kulis, Schulleiterin