Wiedereinführung der Maskenpflicht ab dem 2. Dezember 2021


Liebe Eltern,

die Maskenpflicht am Sitzplatz wird ab heute wieder eingeführt.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Quarantänemaßnahmen

Die Wiedereinführung der Maskenpflicht hat auch Einfluss auf zukünftige Quarantänemaßnahmen. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen wieder nur auf die infizierte Person (Indexfall) beziehen.

3G-Regel im Schulgebäude

Bitte beachten Sie, dass Sie als Eltern das Schulgebäude weiterhin nur nach Absprache (Termin) betreten dürfen, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden (§ 3 Absatz 3 Nummer 5 CoronaBetrVO).

Ich bedanke mich für Ihre bisherige Unterstützung bei der Umsetzung der schulischen Hygienevorgaben und verbleibe mit herzlichen Grüßen.

Ihre  I. Fasolo-Kulis, Schulleiterin