Elternbrief zur Maskenpflicht


Liebe Eltern,

vergangene Woche hat der Deutsche Bundestag über eine wichtige Änderung des Infektionsschutzgesetzes entschieden. Diese Entscheidung wird auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen haben, über die ich Sie hiermit aktuell informieren möchte.

1. Maskenpflicht in den Schulen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule nur noch bis Samstag, 2. April 2022, gültig ist. Ab dem 4. April endet daher die Maskenpflicht in der Schule.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien, jedoch auch darüber hinaus, bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Aufgrund der derzeitig noch hohen Infektionszahlen würden wir das freiwillige Tragen einer Maske begrüßen.

2. Fortsetzung schulischer Testungen

Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Nach den Osterferien wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nicht wieder aufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Besonders bei Auftreten von Symptomen sowie nach Kontakt mit positiv getesteten Personen bitten wir Sie jedoch zum Schutz aller darum, Ihre Kinder nicht ungetestet in die Schule zu schicken.

3. Bestimmung enger Kontaktpersonen

Über das Bestimmen engerer Kontaktpersonen und die damit einhergehende häusliche Isolationen, das durch den Wegfall der Maskenpflicht wieder mehr Bedeutung erlangt, macht das Schulministerium in seiner Schulmail vom 18.03.2022 keine Angaben. Daher gehe ich davon aus, dass die bisher geltenden Regelungen weiterhin ihre Gültigkeit behalten:

Bei einem positiv nachgewiesenen Coronafall werden solche Kinder als engere Kontaktpersonen dem Gesundheitsamt gemeldet (und müssen sich somit in häusliche Isolation begeben), die für einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten Kontakt in einem Abstand von weniger als 1,5 m hatten (in der Regel sind dies Sitznachbarn oder Arbeitspartner). Davon ausgenommen sind Kinder, die

  • zweifach geimpft (gültig vom 15. – 90. Tag nach der zweiten Impfung) sind
  • Geimpft und genesen sind
  • Genesen (gültig vom 28. – 90- Tag nach positivem Testbefund) sind
  • eine medizinische oder FFP2 Maske getragen haben, sofern die infizierte Person dies auch getragen hat.

Ein entsprechender Nachweis ist der Klassenleitung vorzulegen.

Wir hoffen sehr, dass sich die Personalsituation der Schule in den kommenden Wochen nicht weiter verschärft und wir den Präsenzunterricht für Ihre Kinder aufrechterhalten können.

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

K. Hardt

Stellvertretende Schulleiterin